Terms of Partnership
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit THE PROJECT MAISON im Bereich Project & Operations Management.
Anbieterin und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen zwischen THE PROJECT MAISON und ihren Auftraggebern.
Inhaberin:
Agnieszka Karolina Glüber
Luisenstr. 14
35614 Aßlar
Deutschland
hello@project-maison.com
+49 151 70632415
Postfach 4113
35614 Aßlar
Deutschland
Diese AGB gelten insbesondere für Project & Operations Management, operative Projektsteuerung, Team- und Freelancerkoordination, Prozessoptimierung, organisatorische Beratung sowie damit verbundene Umsetzungsleistungen.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsumfang haben Vorrang vor diesen AGB.
Gegenstand der Zusammenarbeit
THE PROJECT MAISON unterstützt den Kunden als externe operative Partnerin bei der Strukturierung, Koordination und Steuerung seines Unternehmens, seiner Projekte und gegebenenfalls seines Teams.
Zum möglichen Leistungsumfang gehören insbesondere:
- Planung und Steuerung von Projekten
- Priorisierung und Koordination operativer Aufgaben
- Team- und Freelancerkoordination
- Nachhalten von Deadlines, Zuständigkeiten und offenen Punkten
- Aufbau und Optimierung von Arbeitsabläufen und Prozessen
- Vorbereitung und Dokumentation operativer Entscheidungen
- Organisation von Informationen und Verantwortlichkeiten
- Projektstatus, Reporting und Follow-up
- Koordination ausgewählter operativer Umsetzungsmaßnahmen
- Entwicklung von Checklisten, Workflows, SOPs und Projektstrukturen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder Vertrag.
THE PROJECT MAISON schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
Charakter der Leistungen und kein Erfolgsgarant
Die Zusammenarbeit ist grundsätzlich als Project & Operations Partnership ausgestaltet.
THE PROJECT MAISON übernimmt innerhalb des vereinbarten Umfangs operative Steuerungs-, Koordinations-, Organisations- und Unterstützungsleistungen.
Soweit im individuellen Vertrag nicht ausdrücklich ein bestimmter Arbeitserfolg als geschuldete Leistung vereinbart wurde, wird insbesondere kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.
THE PROJECT MAISON garantiert insbesondere keine bestimmten Umsätze, Gewinne, Conversion Rates, Reichweiten, Verkaufszahlen, Launch-Ergebnisse, Mitarbeiterleistungen, Projektresultate oder sonstigen wirtschaftlichen Entwicklungen.
Unternehmerische und strategische Entscheidungen verbleiben beim Kunden.
THE PROJECT MAISON kann Entscheidungen vorbereiten, strukturieren und Empfehlungen aussprechen, übernimmt jedoch ohne ausdrückliche Vereinbarung keine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht für den Kunden.
Abgrenzung zu Rechts-, Steuer- und Finanzberatung
THE PROJECT MAISON erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder erlaubnispflichtige Finanzberatung.
Soweit organisatorische Tätigkeiten rechtliche, steuerliche oder finanzielle Themen berühren, erfolgt keine fachliche Prüfung dieser Inhalte.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, erforderlichenfalls geeignete Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere zugelassene Fachpersonen hinzuzuziehen.
Vertragsschluss
Eine Kontaktaufnahme, Partnership-Anfrage oder Bewerbung über die Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Nach Prüfung der Anfrage kann THE PROJECT MAISON dem Interessenten ein individuelles Angebot unterbreiten.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot ausdrücklich annimmt, einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet oder THE PROJECT MAISON nach eindeutiger Bestätigung des Kunden mit der vereinbarten Leistung beginnt.
Dem Kunden werden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGB vor oder bei Vertragsschluss zugänglich gemacht.
Individuell ausgehandelte Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
90-Day Operations Partnership
Soweit im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wird, kann die Zusammenarbeit mit einer 90-Day Operations Partnership beginnen.
Die initiale Zusammenarbeit ist auf einen Zeitraum von mindestens drei Monaten ausgelegt.
Projekte, Prioritäten, Verantwortlichkeiten und operative Engpässe werden sichtbar und strukturiert.
THE PROJECT MAISON übernimmt innerhalb des vereinbarten Rahmens aktive operative Steuerung.
Prozesse, Arbeitsweisen und Verantwortlichkeiten werden stabilisiert.
Die konkrete Ausgestaltung kann je nach Ausgangslage des Kunden abweichen.
Die initial vereinbarte Laufzeit endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, sofern keine Fortsetzung vereinbart wird.
Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn dies im individuellen Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
Fortlaufende Operations Partnership und Kündigung
Nach Abschluss der initialen Zusammenarbeit können die Parteien eine längerfristige Operations Partnership vereinbaren.
Wird eine unbefristete Zusammenarbeit vereinbart und enthält der individuelle Vertrag keine besondere Kündigungsregelung, kann diese von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben ebenfalls unberührt.
Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten des Kunden
Eine erfolgreiche operative Zusammenarbeit setzt voraus, dass THE PROJECT MAISON die für die Leistung notwendigen Informationen, Entscheidungen und Zugänge erhält.
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- notwendige Informationen vollständig und möglichst rechtzeitig bereitzustellen
- erforderliche Zugänge zu gewähren
- Ansprechpartner und Entscheidungsbefugnisse transparent zu benennen
- notwendige Freigaben und Entscheidungen in angemessener Zeit zu erteilen
- THE PROJECT MAISON über relevante Veränderungen im Unternehmen oder Projekt zu informieren
Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich.
Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass Informationen, Entscheidungen, Zugänge, Materialien oder Freigaben nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, gehen nicht zulasten von THE PROJECT MAISON.
Vereinbarte Termine und Projektpläne verschieben sich in diesem Fall angemessen.
Kann reservierte Kapazität aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden nicht genutzt werden, entsteht daraus nicht automatisch ein Anspruch darauf, diese Kapazität in einem späteren Monat zusätzlich zur regulären Kapazität nachzuholen.
Kommunikation und Erreichbarkeit
Die laufende Zusammenarbeit erfolgt über die im Onboarding festgelegten Kommunikationswege.
Hierzu können insbesondere Trello, E-Mail, WhatsApp, Video-Calls oder vergleichbare gemeinsam vereinbarte Systeme gehören.
Außerhalb dieser Zeiten besteht kein Anspruch auf Erreichbarkeit oder sofortige Bearbeitung von Nachrichten.
Eine permanente Bereitschaft, Rufbereitschaft oder 24/7-Verfügbarkeit ist nicht Bestandteil der regulären Partnership, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird.
Projektplanung, Deadlines und Prioritäten
Zeitpläne und Deadlines werden nach bestem Wissen auf Grundlage der zum Planungszeitpunkt vorliegenden Informationen erstellt.
Soweit ein Termin ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin vereinbart wird, wird dies entsprechend gekennzeichnet.
Änderungen von Prioritäten, verspätete Kundenentscheidungen, zusätzliche Aufgaben, Änderungen des Leistungsumfangs, Ausfälle externer Beteiligter oder sonstige nicht von THE PROJECT MAISON zu vertretende Umstände können Auswirkungen auf Projektzeiten haben.
In solchen Fällen wird der Projektplan angemessen angepasst.
THE PROJECT MAISON darf innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs operative Prioritäten anpassen, wenn dies nach professioneller Einschätzung für eine sinnvolle Projektsteuerung erforderlich ist und den wesentlichen Interessen des Kunden nicht widerspricht.
Scope und zusätzliche Leistungen
Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
Nicht vom vereinbarten Scope umfasste Leistungen werden nicht automatisch Bestandteil der Partnership.
Ergeben sich während der Zusammenarbeit neue Projekte, Aufgaben oder Anforderungen, kann THE PROJECT MAISON diese prüfen und ein zusätzliches Angebot oder eine Anpassung des bestehenden Leistungsumfangs vorschlagen.
Ein Scope Change kann insbesondere vorliegen, wenn:
- zusätzliche Projekte hinzukommen
- der vereinbarte Verantwortungsumfang wesentlich erweitert wird
- zusätzliche Unternehmen oder Brands einbezogen werden
- erheblicher zusätzlicher Koordinations- oder Umsetzungsaufwand entsteht
Zusatzleistungen werden erst nach entsprechender Vereinbarung erbracht.
Teammitglieder, Freelancer und externe Dienstleister des Kunden
THE PROJECT MAISON kann im Rahmen der vereinbarten Partnership Mitarbeiter, Freelancer, Agenturen und sonstige Dienstleister des Kunden koordinieren.
Diese Personen bleiben jedoch Vertragspartner, Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden beziehungsweise ihres jeweiligen Auftraggebers.
THE PROJECT MAISON übernimmt keine Garantie für Qualität, Geschwindigkeit, Verfügbarkeit oder Vertragstreue dieser Dritten.
THE PROJECT MAISON haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die ausschließlich durch externe Dienstleister oder Teammitglieder verursacht werden, soweit THE PROJECT MAISON die Ursache nicht selbst schuldhaft gesetzt hat.
Die operative Koordination einer Person bedeutet nicht automatisch, dass THE PROJECT MAISON deren Arbeitgeber, Auftraggeber oder rechtlich Verantwortlicher wird.
Mitarbeiter, Freelancer und Subunternehmer von THE PROJECT MAISON
THE PROJECT MAISON ist berechtigt, zur Erfüllung vereinbarter Leistungen geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder spezialisierte Subunternehmer einzusetzen, sofern im individuellen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
THE PROJECT MAISON bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erfüllung der eigenen vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich.
Eingesetzte Personen werden, soweit erforderlich, angemessen zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz verpflichtet.
Digitale Tools, Automatisierung und KI
THE PROJECT MAISON ist berechtigt, zur effizienten Durchführung der vereinbarten Leistungen geeignete digitale Werkzeuge, Projektmanagement-Systeme, Automatisierungen sowie KI-gestützte Arbeitsmittel einzusetzen.
Dies kann insbesondere der Strukturierung, Organisation, Recherche, Vorbereitung, Dokumentation und Optimierung von Arbeitsabläufen dienen.
Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten werden nur insoweit über externe Systeme verarbeitet, wie dies rechtlich zulässig und für die vereinbarte Leistung erforderlich ist.
Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO vorliegt, werden die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen gesondert abgeschlossen.
Vergütung
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
Wird eine monatliche Partnership oder ein monatlicher Retainer vereinbart, wird die Vergütung grundsätzlich monatlich im Voraus berechnet.
Bei Beginn einer neuen Partnership kann THE PROJECT MAISON die Aufnahme der Tätigkeit vom Eingang der ersten vereinbarten Zahlung abhängig machen.
Zahlungsverzug
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
Nach erfolgloser Zahlungsaufforderung und angemessener Nachfrist kann THE PROJECT MAISON die weitere Leistung vorübergehend aussetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
Hierdurch verursachte Projektverschiebungen gehen nicht zulasten von THE PROJECT MAISON.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Fremdkosten
Kosten externer Anbieter sind nicht Bestandteil der Vergütung von THE PROJECT MAISON, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wird.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Softwarelizenzen
- Freelancer und Agenturen
- Anzeigenbudgets
- Plattformgebühren
- Produktions- und Druckkosten
- Reiseaufwendungen
- sonstige externe Leistungen
Kostenpflichtige externe Leistungen werden grundsätzlich nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden beauftragt.
Soweit möglich, schließt der Kunde entsprechende Verträge direkt mit dem jeweiligen Anbieter.
Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
Kundenspezifische Prozessdokumentationen, Projektstrukturen, Checklisten und vergleichbare Unterlagen dürfen vom Kunden nach Ende der Zusammenarbeit weiterhin innerhalb seines eigenen Unternehmens verwendet und angepasst werden.
Vor Vertragsschluss bereits bestehende oder allgemein entwickelte Methoden, Frameworks, Templates, Systeme, Know-how, Konzepte und Arbeitsweisen von THE PROJECT MAISON verbleiben bei THE PROJECT MAISON.
Soweit solche Bestandteile in Kundenunterlagen integriert werden, erhält der Kunde daran ein zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung innerhalb seines eigenen Unternehmens, soweit im individuellen Vertrag nichts anderes geregelt ist.
Eine Weiterveräußerung oder kommerzielle Weitergabe der zugrunde liegenden THE-PROJECT-MAISON-Templates, Frameworks oder Methoden an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet.
Vom Kunden bereitgestellte Inhalte
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er an allen THE PROJECT MAISON zur Verfügung gestellten Texten, Bildern, Marken, Dateien, Daten, Konzepten und sonstigen Materialien über die erforderlichen Rechte verfügt.
THE PROJECT MAISON ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher vom Kunden bereitgestellter Inhalte umfassend zu prüfen.
Werden Ansprüche Dritter aufgrund von Materialien geltend gemacht, die der Kunde bereitgestellt hat, gelten die gesetzlichen Verantwortlichkeits- und Schadensersatzregelungen.
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Dies umfasst insbesondere interne Geschäftsprozesse, Strategien, Umsatzinformationen, Projektinformationen, Kundendaten, Teamstrukturen, Zugangsdaten, nicht veröffentlichte Produkte, Launches und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort, solange die jeweilige Information ihrer Natur nach vertraulich ist.
Referenzen und öffentliche Kommunikation
THE PROJECT MAISON verwendet Namen, Marken, Logos, Umsatzangaben, Projektergebnisse oder andere identifizierbare Informationen eines Kunden nicht automatisch zu Werbe- oder Referenzzwecken.
Eine öffentliche Verwendung als Kundenreferenz, Case Study oder Testimonial erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden.
Dies gilt entsprechend für vertrauliche Arbeitsergebnisse und interne Projektdetails.
Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Der Kunde bleibt grundsätzlich Verantwortlicher für personenbezogene Daten, die innerhalb seines eigenen Unternehmens verarbeitet werden.
Soweit THE PROJECT MAISON personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Zugangsdaten und IT-Sicherheit
Werden THE PROJECT MAISON Zugänge zu Systemen, Plattformen oder Accounts des Kunden zur Verfügung gestellt, dürfen diese ausschließlich für die vereinbarte Leistung verwendet werden.
Der Kunde soll nach Möglichkeit individuelle Benutzerzugänge mit den tatsächlich erforderlichen Berechtigungen bereitstellen und die gemeinsame Nutzung persönlicher Hauptzugänge vermeiden.
Beide Parteien verpflichten sich zu einem angemessenen Umgang mit Zugangsdaten und Sicherheitsinformationen.
Nach Ende der Zusammenarbeit können gewährte Zugänge vom Kunden deaktiviert werden.
Haftung
THE PROJECT MAISON haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet THE PROJECT MAISON nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
Die gesetzlichen zwingenden Haftungsregelungen bleiben unberührt.
Externe Plattformen und technische Systeme
THE PROJECT MAISON hat keinen Einfluss auf die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsweise oder Änderung externer Plattformen und Dienste.
Hierzu gehören beispielsweise Meta, Instagram, Google, Microsoft, Trello, Zoom, WhatsApp, Zahlungsanbieter, E-Mail-Anbieter, Hostinganbieter und sonstige SaaS-Systeme.
THE PROJECT MAISON haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Einschränkungen, Kontosperrungen oder technische Störungen solcher Drittsysteme, soweit diese nicht von THE PROJECT MAISON schuldhaft verursacht wurden.
Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, soweit diese durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige technische Ausfälle, Cyberangriffe, Strom- oder Internetausfälle, Streiks, schwerwiegende Erkrankungen oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei soweit möglich zeitnah.
Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen um die Dauer der Beeinträchtigung.
Gesetzliche Rechte aufgrund länger andauernder oder unzumutbarer Störungen bleiben unberührt.
Krankheit und kurzfristige Ausfälle
Bei kurzfristiger krankheitsbedingter Verhinderung informiert THE PROJECT MAISON den Kunden, sobald dies vernünftigerweise möglich ist.
Nicht zeitkritische Tätigkeiten werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums neu geplant.
Soweit THE PROJECT MAISON über ein Delivery-Team verfügt, kann eine geeignete Vertretung eingesetzt werden, sofern dies mit Leistungsumfang, Vertraulichkeit und Datenschutz vereinbar ist.
Beendigung und Übergabe
Nach regulärer Beendigung der Partnership erfolgt im vereinbarten Umfang eine geordnete Übergabe laufender Informationen und vorhandener kundenspezifischer Arbeitsunterlagen.
Eine darüber hinausgehende umfangreiche Migration, Dokumentation, Schulung eines Nachfolgers oder zusätzliche Offboarding-Leistung ist nur geschuldet, wenn sie Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.
Offene Vergütungsansprüche bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt.
Keine gesellschafts- oder arbeitsrechtliche Verbindung
Durch die Zusammenarbeit entsteht weder ein Arbeitsverhältnis noch eine Gesellschaft, ein Joint Venture oder eine sonstige gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen den Parteien.
THE PROJECT MAISON erbringt die Leistungen selbstständig und eigenverantwortlich.
Soweit keine ausdrückliche Vollmacht erteilt wurde, ist THE PROJECT MAISON nicht berechtigt, den Kunden gegenüber Dritten rechtsgeschäftlich zu verpflichten.
Anwendbares Recht
Auf die Vertragsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Gerichtsstand
Soweit beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von THE PROJECT MAISON als Gerichtsstand vereinbart.
Für Kunden, die zwar Unternehmer, aber keine Kaufleute im rechtlichen Sinne sind, gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln.
Änderungen und Individualvereinbarungen
Änderungen und Ergänzungen des konkreten Vertragsverhältnisses können in Textform dokumentiert werden, soweit keine strengere gesetzliche Form erforderlich ist.
Individuelle Absprachen zwischen den Parteien haben stets Vorrang vor diesen AGB.
THE PROJECT MAISON behält sich nicht das Recht vor, einen bereits bestehenden Vertrag allein durch Veröffentlichung neuer AGB einseitig inhaltlich zu verändern.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Gleiches gilt für eine etwaige Regelungslücke.